Hausordnung

Kindertagesstätte Lindower KInderland, Zur Kita 1, 16835 Lindow (Mark)

 

Hausordnung der Kindertagesstätte

Lindower Kinderland“, Zur Kita 1, 16835 Lindow (Mark)


 

  1. Zur Kita gehören die Häuser „Waldhaus“ und der Hort an der Drei Seen Schule Lindow, Neue Str. 16.

  2. Die Kita ist in der Zeit von 6.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Die Früh- und Spätbetreuung erfolgt im „Waldhaus“. Die Öffnungszeiten des Hortes werden durch Aushänge bekannt gemacht.

  3. Bitte stets alle Türen und Tore, einschließlich der zusätzlichen Sicherheitsvorrichtungen schließen, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Das Tor zur Schule ist in der Zeit von 12.00 – 15.30 Uhr offen zu halten!

  4. Auf dem gesamten Kitagelände besteht Rauchverbot!

  5. Bis 8.00 Uhr ist das Fernbleiben des Kindes zu melden, das Mittagessen muss von den Eltern abbestellt werden.

  6. Im Haus werden Wechselschuhe getragen.

  7. Die Kinder, die die Kita besuchen, müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein.

  8. Beim Bringen und Abholen der Kinder melden sich die Eltern oder Beauftragten bei einer ErzieherInn. Beim Bringen und Abholen besprechen sich Eltern und ErzieherInnen über gesundheitliche oder emotionale Befindlichkeiten der Kinder.

  9. Die Kinder dürfen nur von Personen abgeholt werden, die von den Eltern bevollmächtigt sind. Diese Abholberechtigung muss in der Kita schriftlich vorliegen. Die Kinder dürfen die Kita nur allein verlassen, wenn eine schriftliche Erlaubnis der Eltern vorliegt.

  10. An Personen, die betrunken sind dürfen die Kinder nicht übergeben werden.

  11. Hunden ist der Zutritt zum Kitagelände nicht gestattet, ebenso das Anleinen in den Eingangsbereichen.

  12. Die Sachen der Kinder sind nach Möglichkeit alle zu kennzeichnen, ebenso Schlitten u.ä. Die Kleidung der Kinder darf keine Kordeln und lange Bänder enthalten, weiter Ketten und Schlüsselbänder nicht erwünscht!

  13. Decken, Kissen und Stofftiere werden regelmäßig zum Waschen nach Hause geschickt.

  14. Bei Unwohlsein, Krankheit oder Läusebefall werden die Eltern telefonisch informiert und müssen ihr Kinder schnellstmöglich abholen. Bei Erbrechen und Durchfall dürfen die Kinder die Einrichtung 48 h nicht besuchen. Das Kind darf die Einrichtung (ohne Medikamentengabe) nur Fieberfrei besuchen.

  15. Die Hortkinder dürfen sich in Absprache mit ihren Erziehern im gesamten Gelände frei bewegen und das Gelände für Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften mit Erlaubnis der Eltern selbständig verlassen. Immer sollen sich immer bei den Erziehern Anmelden und Abmelden. 

  16. Bei Gewitter, Sturm, Glatteis oder gefährlichen Verkehrssituationen werden Kinder, auch wenn eine schriftliche Erlaubnis der Eltern vorliegt, nicht allein nach Hause geschickt. Die Eltern holen die Kinder bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich ab.

  17. Bei Höhepunkten wie Kitafesten mit Elternbeteiligung tragen die Eltern die Fürsorge und Aufsichtspflicht!

  18. Die Parkplatzordnung ist einzuhalten!

 


 

 

Hausordnung für den Hortbereich

 

Regeln, an die wir uns halten:

 

 

  1.  Nach der Schule melden sich die Kinder bei ihren Erziehern/in an und bei Verlassen melden sich die Kinder mit Handschlag ab

  2. Die Kinder bewegen sich im Schulhaus untere Etage und erste Etage leise. Sie haben die Pflicht, Bescheid zu sagen, wohin sie gehen. Im Außengelände können sie sich frei bewegen.

  3. Die Kinder beachten die Verhaltensregeln im Hortbereich, bei den Hausaufgaben und bei Gruppenaktivitäten.

  4. Bei Zuwiderhandlungen erfolgen Gespräche mit dem Kind und der Gruppe, Elterninformationen und gegebenenfalls die Kündigung.

  5. Im Außenbereich werden die Spielgeräte unter Berücksichtigung der vorgegebenen Sicherheitsbindungen benutzt. Jedes Kind bringt das von ihm benutzte Spiel- Sport- oder Arbeitsgerät an den dafür bestimmten Platz zurück.

  6. Im Hortbereich werden die Schuhe gewechselt.

  7. Die Computer werden nach einem besonderen Plan benutzt. Damit wir nicht zu lange vor dem Bildschirm sitzen, einigen wir uns auf 15min. Spielzeit.

  8. Technische Geräte (wie zum Beispiel Handy, Smartwatch, etc.) bleiben während der Hortzeit ausgeschaltet in der Mappe. Bei Nichtbeachtung der Regel, werden die Geräte eingezogen.

  9. Bastelmaterialien werden ordentlich und sparsam verwendet. Nach dem Benutzen wird alles zurückgestellt, benutzte Gefäße, Utensilien und Arbeitsplätze werden gereinigt.

  10. Für Ordnung und Sauberkeit im Haus und im Außengelände sind alle zuständig. Die Bäume und Pflanzen auf dem gesamten Außengelände sind zu schützen und zu pflegen.

  11. Die Kinder nutzen das Getränkeangebot selbstständig. Benutztes Geschirr wird an den dafür vorgesehenen Platz abgestellt.

  12. Wir sortieren Abfälle in die dafür vorgesehenen Behältnisse.

  13. Für durch grobe Unachtsamkeit bzw. Mutwilligkeit herbeigeführte Schäden, zahlt das jeweilige Hortkind bzw. Familie.

  14. Die Esseneinnahme im Speiseraum erfolgt ruhig und gesittet. Die Tische sind anschließend zu reinigen.

 

Lindow im März 2018

Kindertagesstätte Lindower KInderland, Zur Kita 1, 16835 Lindow (Mark)